Denecke Priess & Partner mahnen für Action Press GmbH & Co. KG ab

Denecke Priess & Partner mahnen für Action Press GmbH & Co. KG die Verletzung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten an Lichtbildwerken ab. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe die in der Abmahnung näher bezeichnete Fotografie auf seiner Internetseite eingestellt und dadurch die den Fotografen zustehenden Nutzungsrechte der öffentlichen Zugänglichmachung verletzt. Zudem sei sie ohne Urheberrechtsnachweis verwendet worden.

Sie sollen eine Unterlassungserklärung unterschreiben und Schadensersatz zahlen?

Hier finden Sie erste Informationen zu der Abmahnung von Denecke Priess & Partner, der Action Press GmbH & Co. KG sowie Hinweise zu der richtigen Verhaltensweise. Gerne können Sie uns Ihre dringendsten Fragen aber auch persönlich stellen – nutzen Sie hierfür unseren Service der kostenfreien Ersteinschätzung

Unterlassungserklärung unterschreiben?

Unterschreiben Sie die von Denecke Priess & Partner vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Hierbei handelt es sich um einen (Unterlassungs)-Vertrag, der lebenslang bzw. für den Bestand Ihrer Firma gültig ist und der ausschließlich Belastungen mit sich bringt. Nicht immer ist die Abgabe der Unterlassungserklärung geschuldet. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.

Zahlen?

Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüchen greift, soweit dessen Voraussetzungen – keine gewerbliche Nutzung und/oder kein wiederholter Zugang einer Abmahnung – vorliegen die am 09.10.2013 neu in Kraft getretene Vorschrift des § 97a Abs. 3 UrhG. Danach ist es der Kanzlei Denecke Priess & Partner nicht erlaubt, für den Unterlassungsanspruch einen höheren Gegenstandswert als 1.000,00 EUR anzusetzen.

Darüber hinaus ist auch fraglich, ob die von der  Action Press GmbH & Co. KG als Berechnungsgrundlage herangezogene Honorarempfehlung der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Empfehlung) als Anwendungsbeispiel für die Lizenzanalogie taugt. Gegen die Anwendung der MFM-Empfehlung als Berechnungsgrundlage für eine angemessene Vergütung bestehen beispielsweise nach der Rechtsprechung des OLG Hamburg (Urt. v. 2.9.2009 – Az. 5 U 8/08) grundsätzliche Bedenken, da diese lediglich die einseitigen Vergütungsvorstellungen eines Interessenverbandes der Fotografen darstellen.

Auch das Landgericht Berlin hat in einer jüngeren Entscheidung der pauschalen Anwendbarkeit der der MFM-Tabellen eine Absage erteilt. Es sprechen also gute Gründe dafür, dass die Zahlungsansprüche überzogen sind und eine Rechtsverteidigung erfolgreich sein kann. Sprechen Sie uns hierauf an!

Was können wir für Sie tun?

✓ Kostenfreie Ersteinschätzung

Nutzen Sie unseren Service der garantiert kostenfreien Ersteinschätzung. Wir werden Ihre Fragen individuell beantworten und geben Ihnen einer erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falls. danach können Sie in Ruhe überlegen, ob Sie uns beauftragen wollen.

✓ Wir setzen uns für Ihr Recht ein

Wir beraten und vertreten seit 2007 Mandanten, die wegen der unberechtigten Nutzung von Fotomaterial abgemahnt worden sind. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungswerte im Umgang mit der Kanzlei Denecke Priess . Wir kämpfen an Ihrer Seite. Wir haben nicht nur ihre rechtlichen sondern auch wirtschaftlichen Interessen stets im Blick. Unser Ziel: Sie zahlen weniger oder nichts.

✓ Vertretung zu fairen Pauschalpreisen

Bereits im kostenfreien Erstgesprächs informieren wir Sie transparent über die hier anfallenden Kosten. Bei Verbraucher-Massenabmahnungen (Abmahnung wegen Filesharing, Abmahnung wegen unberechtigter Bildnutzung auf privater Seite) vertreten wir Sie zu fairen Preisen. Sofern Sie sich aus wirtschaftlichen Gründen keinen Rechtsanwalt leisten können, unterstützen wir Sie gerne auch bei einem Beratungshilfeantrag. Sofern die Voraussetzungen der Beratungshilfe vorliegen, übernimmt die Justizkasse die Kosten des Rechtsanwaltes mit Ausnahme einer Eigenbeteiligung in Höhe von 15,00 EUR inkl. Mehrwertsteuer. Auch hierauf können Sie uns gerne ansprechen.

Denecke Priess & Partner mahnen für Action Press GmbH & Co. KG ab - sind Sie auch betroffen?

Sofern auch Sie mit einer Abmahnung konfrontiert sind, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie sich bei uns melden – wir verteidigen seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen. Profitieren auch Sie von unseren Erfahrungswerten. Wir vertreten bundesweit.

Gratischeck: so einfach geht’s:
  • Schicken Sie uns die Abmahnung unverbindlich zu.
  • Wir prüfen die Rechtslage und rufen Sie schnellstmöglich zurück.
  • Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Erstberatung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.