Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Abmahnung von Lorenz Seidler Gossel?

Bei einer Abmahnung von Lorenz Seidler Gossel kämpfen wir für Ihr Recht – und Ihren Geldbeutel. Unser Ziel: Sie zahlen weniger oder nichts. Rechtsanwalt Carl Christian Müller ist Fachanwalt für Urheber- & Medienrecht und kennt sich mit markenrechtlichen Abmahnungen aus. Wir prüfen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt und die Höhe der Ansprüche angemessen ist. So zahlen Sie nur das was Sie wirklich schulden.

Erfahrung, die sich auszahlt.

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Ich verteidige seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Profitieren Sie von meinen Erfahrungswerten.

Carl Christian Müller, LL.M
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Abmahnung von Lorenz-Seidler-Gossel erhalten?

Sie sind als Verkäufer bei eBay oder Amazon tätig und wurden abgemahnt weil eines Ihrer Produkte angeblich eine Markenrechtsverletzung darstellt? Dann stehen die Chancen gut, dass der Abmahner von der Kanzlei Lorenz-Seidler-Gossel aus München vertreten wird. Lorenz Seidler Gossel mahnt Markenrechtsverletzungen für eine Vielzahl von Markenrechtsinhabern ab. Zu den Mandanten zählen unter anderem die Adidas AG, die Hofpfisterei München, die Otto GmbH und Co. KG oder die Swarovski AG. Aber auch kleinere Unternehmen beauftragen Lorenz-Seidler-Gossel mit der Verteidigung Ihrer Marken. Lorenz-Seidler-Gossel mahnt regelmäßig das Anbieten von Plagiaten oder Designrechtsverletzung ab und fordert vom Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Aufwendungs- und Schadensersatz. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und erhalten eine direkte Handlungsempfehlung. Wir stellen sicher, dass Sie nur das zahlen was Sie wirklich schulden.

Abmahnung von Lorenz-Seidler-Gossel - das Wichtigste in Kürze:

Tief durchatmen und Ruhe bewahren

Wir schaffen markenrechtliche Abmahnungen außergerichtlich, schnell und kostengünstig für Sie aus der Welt. Selbst wenn die Forderung berechtigt ist, verhandeln wir die Kosten für Sie.

Nichts Unterschreiben

Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung ungeprüft. Hierbei handelt es sich um einen Vertrag auf Lebenszeit, der ausschließlich Belastungen mit sich bringt.

Nichts zahlen

Zahlen Sie nichts ohne anwaltliche Rücksprache. Denn oft sind die gestellten Forderungen unberechtigt, zu hoch angesetzt oder können nachverhandelt werden. Wir kümmern uns darum.

Kostenfreie Ersteinschätzung!

Nehmen Sie gerne unseren kostenlosen Service in Anspruch und übersenden Sie uns Ihre Abmahnung per Onlineformular. So gehen Sie sicher dass Sie nur das zahlen was Sie wirklich schulden.

Erstgespräch unverbindlich und garantiert kostenfrei.

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Was ist eine Markenrechtsverletzung?

Nutzt ein Dritter die Marke - also den Namen oder das Kennzeichen - eines anderen, kann dieser abgemahnt werden. Voraussetzung für eine Markenrechtsverletzung ist die Benutzung derselben oder einer sehr ähnlichen Kennzeichnung ohne Erlaubnis des Markeninhabers für identische oder ähnliche Waren bzw. Dienstleistungen. Die Nutzung muss "markenmäßig" erfolgen.

Eine Benutzungshandlung ist nach der Rechtsprechung „markenmäßig“, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Die geschäftliche Benutzung beeinträchtigt eine Markenfunktion der fremden Marke
  • Die Benutzung der fremden Marke dient der Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen

Wann eine Benutzung geschäftlich ist und die Markenfunktion einer fremden Marke einschränkt, lernen Sie auf unserer Markenrechtsseite.

Welches Verhalten rügt Lorenz-Seidler-Gossel?

Lorenz-Seidler-Gossel rügt in die Nutzung von Kennzeichen, die beim Deutschen oder Europäischen Patent-und Markenamt eingetragen und nun angeblich in unberechtigter Weise genutzt wurden. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass die Nutzung eines gewissen Zeichens zu einer Verwechslungsgefahr beim angesprochenen Kundenkreis führe. Teilweise mahnt die Kanzlei aber auch die Nutzung fremder Kennzeichen ab, die gar nicht eingetragen werden können. Was Lorenz-Seidler-Gossel nämlich nicht erwähnt, ist die Tatsache, dass das verwendete Kennzeichen selbst eine gewisse Unterscheidungskraft vorweisen muss. Ein Kennzeichen, das lediglich beschreibender Natur ist, kann nicht als Marke eingetragen werden. Das Wort "Matratzenladen" kann sich zum Beispiel niemand eintragen lassen. Das Wort beschreibt lediglich welche Produkte in dem Geschäft verkauft werden. Das führt dazu, dass die ausgesprochene Abmahnung dahingehend unberechtigt ist. Deswegen lohnt sich eine anwaltliche Überprüfung der markenrechtlichen Abmahnung in jedem Fall.

Abmahnungs-Gratischeck: so einfach geht’s:
  • Schicken Sie uns Ihre Abmahnung unverbindlich zu.
  • Wir prüfen die Rechtslage und rufen Sie schnellstmöglich zurück.
  • Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Erstberatung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.

Inhalt der markenrechtlichen Abmahnung von Lorenz-Seidler-Gossel

Mit Erhalt der markenrechtlichen Abmahnung informiert Sie Lorenz-Seidler-Gossel zunächst darüber, dass Ihr Verhalten aus Sicht des Markeninhabers eine Markenrechtsverletzung darstellt. Im Anschluss wird das gerügte Verhalten beschrieben und begründet warum dies aus Sicht von Lorenz-Seidler-Gossel eine Markenrechtsverletzung darstellt. Diese Begründung ist nicht zwangsläufig korrekt, sondern beschreibt lediglich den Standpunkt des Abmahners. Deswegen raten wir bei Erhalt einer markenrechtlichen Abmahnung immer dazu anwaltlichen Rat einzuholen. Am besten bevor Sie etwas bezahlen oder unterschreiben. In der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Geben Sie diese ab und verstoßen dann später gegen die vereinbarten Bedingungen, dann wird eine Vertragsstrafe fällig. Diese beträgt oft mehrere tausend Euro. Deswegen ist es besser, die Sache direkt in professionelle Hände zu geben. Das erspart Ihnen im Ernstfall viel Geld.

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Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung von Lorenz-Seidler-Gossel?

Wie Sie am besten auf die markenrechtliche Abmahnung reagieren kommt in erster Linie darauf an, ob die Abmahnung berechtigt oder unberechtigt ist. Ignorieren dürfen Sie die markenrechtliche Abmahnung aber keinesfalls, da Lorenz-Seidler-Gossel sonst in der Regel schnell eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragt. Dies kann den Prozess erheblich verlängern und immense Gerichtskosten verursachen.

Berechtige Abmahnung von Lorenz-Seidler-Gossel

Berechtigt ist die Abmahnung, wenn Sie die Marke ohne Erlaubnis des Markeninhabers geschäftlich genutzt haben. Mit der Abmahnung und der beiliegenden strafbewehrten Unterlassungserklärung möchte der Markeninhaber Sie dazu bringen, den Verstoß zu beseitigen und nicht zu wiederholen. Ist die Abmahnung berechtigt, kann es oft sinnvoll sein, die geforderte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. So wird die Angelegenheit außergerichtlich beendet. Zu diesem Vorgehen ist aber nur zu raten, wenn Sie garantieren können, dass der Verstoß dauerhaft und vollständig von Ihnen beseitigt werden kann. Klarer Vorteil dieser Vorgehensweise ist, dass Sie den Erlass einer einstweiligen Verfügung, verhindern.

Unberechtigte Abmahnung von Lorenz-Seidler-Gossel

Unberechtigt ist die markenrechtliche Abmahnung, wenn der Unterlassungsanspruch nicht besteht. Das ist beispielsweise der Fall, wenn das von Ihnen verwendete Zeichen mit der Marke des Abmahners weder identisch noch im markenrechtlichen Sinne verwechselbar ähnlich sind und keine Identität oder Ähnlichkeit zwischen den Waren bzw. Dienstleistungen der Parteien besteht. Es kann auch sein, dass der Abgemahnte die fremde Marke überhaupt nicht (mehr) markenmäßig benutzt. In dem Fall können Sie selbst aktiv werden und einen Antrag auf Löschung wegen Verfalls beim Markenamt stellen. Die Unterlassungserklärung sollten Sie bei einer unberechtigten Abmahnung keinesfalls unterschreiben. Beauftragen Sie einen im Markenrecht erfahrenen Anwalt, der mit Lorenz-Seidler-Gossel in Kontakt tritt und die Kanzlei auf die rechtliche Lage aufmerksam macht.

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Welche Ansprüche macht Lorenz-Seidler-Gossel geltend?

Die markenrechtlichen Abmahnungen sind in erster Linie auf die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen und auf den Ersatz der Rechtsverfolgungskosten gerichtet. Überdies werden unter anderem Schadenersatz und Auskunftsansprüche geltend gemacht.

Unterlassungsanspruch

Die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs ist ein Hauptzweck der markenrechtlichen Abmahnung. Schließlich will der Markeninhaber in erster Linie erreichen, dass die Markenverletzung aufhört. Um die Gefahr auszuräumen, dass die Verletzungshandlung in Zukunft wiederholt wird, verlangt der Abmahnende in den meisten Fällen die Abgabe einer Unterlassungserklärung bei deren Verstoß die Zahlung einer festgelegten Vertragsstrafe droht.

Kostenerstattungsanspruch

Zudem wird der Abmahner die ihm durch die markenrechtliche Abmahnung entstandenen Kosten einfordern. Wie hoch diese sind hängt vom sogenannten Streit- oder Gegenstandswert ab.

Schadenersatz

Die Berechnung des Schadenersatzes kann auf verschiedene Weisen erfolgen. Wichtig zu wissen ist, dass der Abmahnende einen konkreten Schaden darlegen und beweisen muss, der auf der Verletzungshandlung beruht. Der Abmahnende kann entweder den entgangenen Gewinn als Schaden herausfordern, den Gewinn den der Abgemahnte mit der Verletzung erzielt hat einfordern, oder eine sogenannte fiktive Lizenzgebühr verlangen. Dann wird die Gebühr verlangt, die der Abmahnende für die ordnungsgemäße Erteilung einer Erlaubnis zur Verwendung der Marke verlangt hätte. Kann der Abmahnende nicht nachweisen, dass er regelmäßig Lizenzen vergibt bzw. zu welchen Preisen, dann wird der Betrag durch eine Schätzung vom Fachmann ermittelt.

Auskunftsanspruch

Dieser Anspruch ermöglicht es dem Abmahnenden, Informationen über den Ursprung und den Vertriebsweg der sein Markenrecht verletzenden Produkte zu erhalten oder zu erfahren wieviel Erlös der Abgemahnte mithilfe der Verletzungshandlung erwirtschaftet hat.

Warum lohnt sich eine anwaltliche Überprüfung der Abmahnung von Lorenz-Seidler?

Wir überprüfen für Sie, ob die in der Abmahnung von Lorenz-Seidler-Gossel geltend gemachten Ansprüche überhaupt bestehen und wenn ja, ob die Höhe der Ansprüche berechtigt ist. Oft werden in markenrechtlichen Abmahnungen überhöhte Streitwerte angesetzt oder eine zu hohe Vertragsstrafe gefordert. Wir kommunizieren das gegenüber Lorenz-Seidler-Gossel, können Aufbrauchfristen für Ihre Produkte aushandeln und die Höhe der geltend gemachten Ansprüche reduzieren. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung um uns Ihren persönlichen Fall zu schildern.

Zu hoch angesetzter Streitwert

Zwar ist der Streitwert auf dessen Grundlage die zu zahlenden Anwaltskosten berechnet werden im Markenrecht vergleichsweise hoch anzusetzen. Zu beachten ist aber dass bei der Berechnung alle Umstände, insbesondere die wirtschaftliche Bedeutung des Verstoßes für den Abmahner mit einbezogen werden müssen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Lorenz-Seidler-Gossel weder Art noch Umfang der gerügten Verletzungen berücksichtigt. In den meisten uns bekannten Fällen ist der wirtschaftliche Schaden nämlich überschaubar und der angesetzte Streitwert zu hoch angesetzt. Wir verhandeln die Höhe des Streitwerts für Sie mit Lorenz-Seidler-Gossel. Wie hoch ein durchschnittlicher Streitwert im Markenrecht ist und wie sich daraus die zu zahlenden Anwaltskosten errechnen, lernen Sie auf unser Markenrechtswebseite.

Beantragung einer Aufbrauchfrist

Ist die Abmahnung berechtigt, fordert Lorenz-Seidler-Gossel die Löschung der Rechtsverletzung. Das kann zu erheblichen Kosten führen. Insbesondere wenn Rückrufaktionen notwendig werden oder Sie schon eine hohe Anzahl an Produkten produziert haben. Wir verhandeln mit Lorenz-Seidler-Gossel und können für Sie eine Aufbrauchfrist erfragen, die Ihnen erlaubt Ihre Produkte für eine gewisse Zeit weiterzuverbreiten.

Abmahnung von Lorenz-Seidler-Gossel - was wir für Sie tun können:

Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung. Bei uns sprechen Sie mit einem Rechtsanwalt - kein Callcenter.

Und so geht's:

1. Schicken Sie uns Ihre Abmahnung der Kanzlei Lorenz-Seidler-Gossel einfach über das Kontaktformular zu.

2. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte schaut sich Ihre Abmahnung an, prüft umfassend die Sach- und Rechtslage und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Garantiert kostenfrei!

3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann ganz in Ruhe überlegen, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.

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